Suchfunktion

Zeuge

Das Gericht und die Beteiligten des Verfahrens sind bei der Wahrheitsfindung häufig auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Aus diesem Grund müssen Zeugen wahrheitsgetreue und vollständige Angaben machen. Nur dann kann ein gerechtes Urteil gefällt werden. Zeugen vor Gericht nehmen also eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr. Sie sind deshalb nach Erhalt einer Ladung zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.

Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit und seien Sie - im Interesse aller Beteiligten - pünktlich. Auch das Gericht ist bemüht, eventuelle Wartezeiten für Sie kurz zu halten.

Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Zeugen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden. Zu übersenden bzw. mitzubringen sind die Ladung und das ausgefüllte Antragsformular (siehe Downloads im Kasten rechts). Eine Barauszahlung der Entschädigung ist generell nicht möglich.

Der Antrag auf eine Entschädigung für Fahrtkosten und eventuellen Verdienstausfall ist nach dem Vernehmungstermin schriftlich einzureichen. Die Zeitspanne der Auszahlung auf das vom Zeugen angegebene Konto durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg beträgt in der Regel nur wenige Tage. Der Entschädigungsanspruch verjährt in 3 Monaten und muss deshalb binnen 3 Monate nach dem Terminsende bei Gericht eingegangen sein damit der Anspruch nicht erlischt.

download   Zeugenentschädigungsantrag

download  Zeugen vor Gericht (Rechte und Pflichten)

Fußleiste