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Beratungshilfe / Rechtsantragsstelle

Beim Amtsgericht ist eine Rechtsantragsstelle eingerichtet. Die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht ist keine Rechtsberatungsstelle. Informiert wird lediglich darüber, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Zuständig sind: Rechtspflegerin Locher, Tel. 07581/4830-19 und Rechtspfleger Volz, Tel. 07581/4830-26. Dort können Sie auch Beratungshilfe beantragen, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, das Honorar eines Anwalts zu zahlen. Die Bewilligung von Beratungshilfe ist abhängig von bestimmten monatlichen Einkommensgrenzen. Zur Antragsstellung und Bewilligung von Beratungshilfe sind daher Nachweise über monatlich laufende Bezüge und laufende wiederkehrende Auslagen notwendig.

Geschäftsstelle für Beratungshilfeangelegenheiten, Frau Kersten, Tel. 07581/4830-31



Sprechzeiten Beratungshilfe/Rechtsantragsstelle

Für einen Antrag auf Beratungshilfeschein oder sonstige Anträge vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin, Telefon-Nummer: 07581/4830-19.

Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

-Unterlagen, weshalb man zum Anwalt möchte

-Personalausweis

-Lohnabrechnung / Bescheid Jobcenter / Rentenbescheid o.ä.

-Mietvertrag / Wohnkostennachweis

-aktueller Kontoauszug der letzten 3 Monate

-Zahlungsverpflichtungen: z.B. Ratenkredit

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